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Kompetenzen Patente

Wir verfügen über ein breites technisches Verständnis. Fast täglich werden wir mit einem neuen technischen Fachgebiet konfrontiert. Wir diskutieren auf Augenhöhe mit Erfindern und Entwicklungsabteilungen und Patentabteilungen. Nur so ist sichergestellt, dass die Erfindung in ihrer Gesamtheit erfasst wird – eine unerlässliche Voraussetzung für einen breiten und rechtsbeständigen Schutz Ihrer Erfindung.

Handelt es sich bei der Erfindung um ein Produkt? Oder ein Verfahren? Häufig ist es möglich, in einer Anmeldung sowohl das Verfahren als auch das Produkt unter Schutz zu stellen. Wir stellen sicher, dass Sie für Ihre Erfindung den maximalen Schutz erhalten. Dies bedeutet keinesfalls, dass wir grundsätzlich zu Patentanmeldungen raten. In einigen Fällen hat es sich als segensreich erwiesen, eine Erfindung nicht zum Schutzrecht anzumelden, nämlich beispielsweise dann, wenn die Erfindung geheim gehalten und nicht veröffentlicht werden soll.

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Das Formulieren von Patentansprüchen ist eine Kunst. Patentansprüche müssen so formuliert sein, dass Sie breit genug sind, um auch potentielle Umgehungsformen des Patents abzudecken, und gleichzeitig so konkret, dass sie sich vom Stand der Technik abgrenzen.

Die Formulierung von Patentanmeldungen genießt bei RÄTSCH:IP einen hohen Stellenwert. Sind sie unzureichend formuliert, ist das Schutzrecht später angreifbar und ggf. „nichts wert“.

Egal, ob ein Schutzrecht gegen Einsprüche oder Nichtigkeitsklagen verteidigt werden muss oder ob aus einem Schutzrecht gegen Verletzungen Dritter vorgegangen werden soll – RÄTSCH:IP unterstützt Sie mit Leidenschaft, Erfahrung und persönlichem Einsatz. Dabei bevorzugen wir grundsätzlich einvernehmliche Lösungen, die häufig zu Win-Win-Situationen führen. Dies kann beispielsweise eine Lizenz oder Cross-Lizenz, der Verzicht weitergehender Ansprüche (bei Durchsetzung des Unterlassungsanspruches) oder auch der Kauf oder Verkauf von Streitpatenten sein. Sofern eine Einigung unmöglich ist, verteidigen wir die Position unserer Mandantschaft mit angemessener Härte.

Jeder Verletzungsfall ist individuell – wie die Lösungen, die wir in enger Abstimmung mit unseren Mandanten erarbeiten.

Individuelle Verwaltungssoftware und unsere langjährige Erfahrung gestattet die Bearbeitung großer Schutzrechtsportfolios.  Sie erhalten fristgemäße Erinnerungen an die Aufrechterhaltung Ihrer Schutzrechte zu reellen Konditionen.

Darüber hinaus übernimmt RÄTSCH:IP die Überwachung von Schutzrechten Dritter. Hierbei ist eine individuelle Überwachungsstrategie empfehlenswert. RÄTSCH:IP sichtet die ermittelten Treffer, wertet sie aus und übernimmt eine Vorauswahl – zu Ihrer Entlastung. Auf Grundlage unserer Stellungnahme versetzen wir Sie in die Lage, eine sichere Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu treffen, beispielsweise  gegen ein ermitteltes Patent Einspruch zu erheben oder geplante Konstruktionen Ihrerseits anzupassen.