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Leistungen Patente

RÄTSCH:IP übernimmt für Sie die Durchführung von Recherchen. Hierzu gehören thematische Recherchen, Recherchen zur Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten, bibliografische Recherchen (Anmeldernamensrecherchen, Rechtsstandrecherchen, Familienrecherchen) sowie Patentverletzungsrecherchen (Freedom-To-Operate Analysen).

RÄTSCH:IP ist spezialisiert auf die Ausarbeitung von Patentanmeldungen. Wir melden für Sie Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie vor dem Europäischen Patentamt an und bringen in amtlichen Prüfungsverfahren Ihre Schutzrechte zur Erteilung.

Dabei verlieren wir nie den Blick auf das Wesentliche: Ein möglichst breites Schutzrecht.

RÄTSCH:IP erwirkt weltweit Patentschutz.

Wir stimmen mit unseren Mandaten geeignete Anmeldestrategien ab. Möglich sind nationale Schutzrechtsanmeldungen in den entsprechenden Ländern, europäische Patentanmeldungen und internationale Patentanmeldungen nach dem „Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens“, so genannte PCT-Anmeldungen, dem im Wesentlichen sämtliche wichtige Industriestaaten angehören.

RÄTSCH:IP verfügt für nationale Verfahren im Ausland in sämtlichen wichtigen Industriestaaten über ein Netzwerk von Kollegen, zu denen häufig eine langjährige persönliche Beziehung besteht.

RÄTSCH:IP verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Patenten gegen Patentverletzer.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere die Durchführung von Patentverletzungsverfahren, die Führung von Verhandlungen zur außergerichtlichen Beilegung von Patentstreitigkeiten, die Beratung und Vertretung bei Abmahnungen, die Beantragung von Einstweiligen Verfügungen sowie die Hinterlegung von Schutzschriften. Gleichermaßen verteidigen wir unsere Mandanten auch gegen Angriffe Dritter aus Patenten. Wir prüfen die Rechtsbeständigkeit des geltend gemachten Patents und zeigen Ihnen die Erfolgschancen eines Gegenangriffs auf.

Für die Führung von Patentverletzungsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten greift die Kanzlei auf ein eingespieltes Netzwerk von hochspezialisierten Rechtsanwälten zu.

RÄTSCH:IP erstellt Gutachten zur Patentverletzung, die als Entscheidungsgrundlage für eine eventuelle Verletzungsklage dienen können. Häufig wird die Expertise der Kanzlei auch für Zweitgutachten in Anspruch genommen.

In Verletzungsverfahren muss mit einem Gegenangriff des Beklagten, beispielsweise einer Nichtigkeitsklage, gerechnet werden. RÄTSCH:IP berät regelmäßig auch hinsichtlich geeigneter Verteidigungsmaßnahmen, insbesondere Einschränkungsmöglichkeiten des Klagepatents.

Nach Erteilung eines Patents haben Dritte die Möglichkeit, Einspruch gegen das Patent zu erheben. Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist ist ein Patent während seiner gesamten Laufzeit mit einer Nichtigkeitsklage angreifbar.

RÄTSCH:IP vertritt regelmäßig sowohl Einsprechende als auch Patentinhaber in Einspruchsverfahren und führt Nichtigkeitsverfahren auf Kläger- und Beklagtenseite durch. Wir sehen es als unsere Aufgabe, sämtliche Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Hierzu gehören in besonderem Maße auch die Überprüfung sämtlicher formaler Aspekte einer Patentanmeldung sowie - in enger Abstimmung mit unseren Mandanten - die Beschaffung, Auswertung und Würdigung von Vorveröffentlichungen. Hier zeigt die Erfahrung, dass firmeninternes Know-how und dessen Dokumentation häufig zu den erfolgreichsten Ergebnissen führt.

Die Überwachung von Patenten und -anmeldungen ist ein unverzichtbares Instrument der Marktbeobachtung und Wettbewerberanalyse. Eine Überwachung verhindert, dass Sie von einem Schutzrecht überrascht werden, von dessen Entstehen Sie vorher keine Kenntnis hatten.

RÄTSCH:IP richtet Überwachungsprofile ein. Möglich sind sachliche Überwachungen (nach IPC-Klassen), die Überwachungen von konkreten Schutzrechtsanmeldungen (Aktenzeichenüberwachung) oder die Überwachung von Schutzrechtsanmeldungen von Wettbewerbern (Namensüberwachung). Je nach Bedarf wird lediglich die Patenterteilung oder - kontinuierlich - eine Patentanmeldung überwacht. RÄTSCH:IP sichtet sämtliche Überwachungsergebnisse, wertet diese bei Bedarf aus, filtert und stimmt mögliche Maßnahmen mit Ihnen ab.

Damit Sie stets Herr des Geschehens bleiben.

RÄTSCH:IP übernimmt für Sie sicher, zuverlässig und kostengünstig die Verwaltung von Patenten im Anmeldestadium und nach ihrer Erteilung. Zu unserem Verwaltungsstandard  gehören unter anderem die rechtzeitige Erinnerung an den Ablauf von Prioritätsfristen, Prüfungsantragsfristen, Einspruchsfristen und Verlängerungsfristen.

Wir übernehmen sämtliche Amtskorrespondenz und Zahlungen von amtlichen Gebühren. Dies hat für Sie neben der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen den wesentlichen Vorteil lediglich eines Ansprechpartners. Auch bei rein formalen Verwaltungsaufgaben legen wir großen Wert auf eine individuelle strategische Bewertung eines jeden Einzelfalls unter Berücksichtigung eines optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnisses.

Im Zuge der Globalisierung des Marktes und grenzüberschreitender Unternehmensbeziehungen wird die Vergabe von Lizenzen an technischen Schutzrechten und Know-how immer bedeutsamer. RÄTSCH:IP berät und vertritt regelmäßig seine Mandanten bei Lizenzverhandlungen.

„Standardverträge“ gibt es nicht. Wir erstellen für Sie Lizenzverträge, Kaufverträge, Nutzungsverträge, Kooperations- und Entwicklungsverträge, die Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden.

Profitieren Sie von unserem langjährigen Know-how.